Das Garantie-Paket kann zu folgenden Zeitpunkten erworben werden:
Das smart Garantie-Paket nach der Neufahrzeuggarantie.
Das smart Garantie-Paket nach Wartung.
Das smart Garantie-Paket nach HU / AU.
Das smart Garantie-Paket nach der Neuwagengarantie.
2 Jahre Neufahrzeuggarantie für Ihren smart sind ein schönes Stück Sicherheit. Aber auch danach können Sie weiterhin den umfassenden Schutz unseres Service genießen: mit dem smart Garantie-Paket im Anschluss an die Neufahrzeuggarantie.
Solange die Neufahrzeuggarantie noch nicht abgelaufen ist, können Sie das Garantie-Paket für 12 oder 24 abschließen.
Sie können das smart Garantie-Paket auf Wunsch Jahr für Jahr verlängern - und das bis zu 10 Jahre nach Erstzulassung.
Ihre Vorteile auf einen Blick.
- Das Garantie-Paket sichert Ihren smart im Anschluss an die Neufahrzeuggarantie umfassend ab.
- Sie sind ohne Kilometer-Begrenzung vor unvorhersehbaren Reparaturkosten geschützt und können alle Leistungen europaweit bei jeder autorisierten smart-Vertragswerkstatt geltend machen.*
- Das Garantie-Paket sichert den Werterhalt Ihres smart und ist damit ein exklusiver Vorteil beim Wiederverkauf.
- Da die Garantie fahrzeuggebunden ist, können die Leistungsvorteile beim Verkauf an den neuen Fahrzeughalter übertragen werden.
- Die können die Garantie Jahr für Jahr mit günstigen Prämien bis in das 10. Betriebsjahr immer wieder verlängern.
* Gemäß den Bedingungen des smart Garantie-Pakets.
Das smart Garantie-Paket nach Wartung.
- Ihr Fahrzeug ist zwischen 2 und 5 Jahre alt.
- Ihr Fahrzeug ist nicht mehr als 100.000 Kilometer gefahren.
- Vor Vertragsabschluss wurden in einer autorisierten smart Werkstatt eine Inspektion/Wartung und eventuell notwendige Reparaturen durchgeführt.
- Inspektion/Wartung und eventuell notwendige Reparaturen liegen nicht länger als 6 Monate und 10.000 Kilometer Laufleistung zurück.
Das smart Garantie-Paket nach HU / AU.
- Ihr Fahrzeug ist zwischen 2 und 5 Jahre alt.
- Ihr Fahrzeug ist nicht mehr als 100.000 Kilometer gefahren.
- Vor Vertragsabschluss wurden in einer autorisierten smart Werkstatt eine nach der StVZO vorgeschriebene Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) durch eine amtlich anerkannte Überwachungsorganisation (TÜV / DEKRA) durchgeführt, und die Prüfplakette erteilt.
- Die Durchführung der letzten HU / AU liegt nicht länger als 4 Wochen zurück.
- Im Prüfbericht aufgeführte Mängel wurden in einer autorisierten smart Werkstatt behoben.










