Das Garantie-Paket kann zu folgenden Zeitpunkten erworben werden:

Das smart Garantie-Paket nach der Neufahrzeuggarantie.

Das smart Garantie-Paket nach Wartung.

Das smart Garantie-Paket nach HU / AU.


Das smart Garantie-Paket nach der Neuwagengarantie.

2 Jahre Neufahrzeuggarantie für Ihren smart sind ein schönes Stück Sicherheit. Aber auch danach können Sie weiterhin den umfassenden Schutz unseres Service genießen: mit dem smart Garantie-Paket im Anschluss an die Neufahrzeuggarantie.

Solange die Neufahrzeuggarantie noch nicht abgelaufen ist, können Sie das Garantie-Paket für 12 oder 24 abschließen.

Sie können das smart Garantie-Paket auf Wunsch Jahr für Jahr verlängern - und das bis zu 10 Jahre nach Erstzulassung.

Ihre Vorteile auf einen Blick. 

  • Das Garantie-Paket sichert Ihren smart im Anschluss an die Neufahrzeuggarantie umfassend ab.
  • Sie sind ohne Kilometer-Begrenzung vor unvorhersehbaren Reparaturkosten geschützt und können alle Leistungen europaweit bei jeder autorisierten smart-Vertragswerkstatt geltend machen.*
  • Das Garantie-Paket sichert den Werterhalt Ihres smart und ist damit ein exklusiver Vorteil beim Wiederverkauf.
  • Da die Garantie fahrzeuggebunden ist, können die Leistungsvorteile beim Verkauf an den neuen Fahrzeughalter übertragen werden.
  • Die können die Garantie Jahr für Jahr mit günstigen Prämien bis in das 10. Betriebsjahr immer wieder verlängern.

 

* Gemäß den Bedingungen des smart Garantie-Pakets.

>> zu Ihren Anprechpartnern


Das smart Garantie-Paket nach Wartung.

  • Ihr Fahrzeug ist zwischen 2 und 5 Jahre alt.
  • Ihr Fahrzeug ist nicht mehr als 100.000 Kilometer gefahren.
  • Vor Vertragsabschluss wurden in einer autorisierten smart Werkstatt eine Inspektion/Wartung und eventuell notwendige Reparaturen durchgeführt.
  • Inspektion/Wartung und eventuell notwendige Reparaturen liegen nicht länger als 6 Monate und 10.000 Kilometer Laufleistung zurück.

>> zu Ihren Ansprechpartnern


Das smart Garantie-Paket nach HU / AU.

  • Ihr Fahrzeug ist zwischen 2 und 5 Jahre alt.
  • Ihr Fahrzeug ist nicht mehr als 100.000 Kilometer gefahren.
  • Vor Vertragsabschluss wurden in einer autorisierten smart Werkstatt eine nach der StVZO vorgeschriebene Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) durch eine amtlich anerkannte Überwachungsorganisation (TÜV / DEKRA) durchgeführt, und die Prüfplakette erteilt.
  • Die Durchführung der letzten HU / AU liegt nicht länger als 4 Wochen zurück.
  • Im Prüfbericht aufgeführte Mängel wurden in einer autorisierten smart Werkstatt behoben.

>> zu Ihren Ansprechpartnern

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Leseberg Automobile GmbH
Osdorfer Landstraße 193-217
22549 Hamburg

Telefon: 040.80 09 04-0
Fax: 040.80 20 36
E-Mail: info@leseberg.de

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