UVV-Prüfung für Volkswagen Nutzfahrzeuge
Was muss, das muss: Damit ihr gewerblich genutztes Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften entspricht, haben Sie als Gewerbetreibender die Pflicht, alle Fahrzeuge in Ihrem Fuhrpark mindestens einmal jährlich durch einen sachkundigen Prüfer auf einen betriebssicheren Zustand hin kontrollieren zu lassen. Kommen Sie der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) nicht nach, riskieren Sie ein Bußgeld. Wir haben die geforderte Sachkunde und bescheinigen mit der Ausstellung des UVV-Prüfberichtes, dass Ihr Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften der UVV entspricht.
Unsere Leistungen:
Auf Herz und Nieren geprüft: Wir checken Ihr Fahrzeug auf Arbeits- und Verkehrssicherheit.
Folgende Punkte werden dabei besonders berücksichtigt:
Verkehrssicherheit
- Front- und Heckbeleuchtung (Funktionsprüfung)
- Warn- und Blinkanlage (Funktionsprüfung)
- Signalhorn (Funktionsprüfung)
- Scheibenwisch-Waschanlage (Funktionsprüfung)
- Bremsanlage (Sicht- und Funktionsprüfung)
- Lenkung (Sicht- und Funktionsprüfung)
- Stoßdämpfer (Sicht- und Funktionsprüfung)
- Bereifung (Reifenlaufbild und Profiltiefe – gesetzl. Mindestprofiltiefe)
Arbeitssicherheit
- Warnweste, Warndreieck, Verbandkasten (Vorhandensein, Ablaufdatum etc.)
- Sitze und Sicherheitsgurte (Vorhandensein, Sicht- und Funktionsprüfung)
- Vorrichtung zur Ladungssicherung (Vorhandensein, Sicht- und Funktionsprüfung, keine Beschädigungen etc.)
- Bewegliche Anbauteile (Funktion / keine Gefahrenquelle etc.)