Gesetzliche Prüfungen für Ihren Lkw.
Damit Sie mit Ihrem Fahrzeug auch weiterhin sicher unterwegs sind, denken Sie an die regelmäßigen gesetzlichen Prüfungen, zu denen Sie Ihr Fahrzeug vorführen müssen.
Wir nehmen Ihr Fahrzeug ganz genau unter die Lupe. Eventuell notwendige Servicearbeiten führen wir – natürlich in Absprache mit Ihnen – umgehend durch.
Präzise und schnell sind die Prüfungen erledigt – und Sie sind auf dem Weg zum nächsten Ziel.
Vereinbaren Sie direkt einen Termin.
Sicherheitsprüfung (SP). Die Sicherheitsprüfung ist die Prüfung von vier besonders verschleißbehafteten und sicherheitsrelevanten Fahrzeugteilen bzw. Prüfbereiche an Nutzfahrzeugen über 7,5 Tonnen. Das Nutzfahrzeug muss jährlich zur SP vorgeführt werden.
Hauptuntersuchung (HU). Die HU inklusive Abgasuntersuchung wird von staatlich anerkannten Prüforganisationen vorgenommen. Verantwortlich für die fristgerechte Vorführung zur HU ist der Fahrzeughalter. Die HU wird durch Prüfbescheinigung oder Untersuchungsbericht nachgewiesen. Ist die Verkehrssicherheit des Kfz nicht mehr gegeben, wird die Prüfplakette entfernt und auf das Verbot zur Teilnahme am Straßenverkehr hingewiesen. Nutzfahrzeuge müssen jährlich zur HU vorgeführt werden.
Prüfung Fahrtenschreiber und Kontrollgeräte. Eine weitere wichtige Prüfung für Nutzfahrzeuge ist die alle zwei Jahre durchzuführende Tachoprüfung oder Fahrtenschreiberprüfung nach § 57 b StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) – Prüfung der Fahrtschreiber und Kontrollgeräte. Ob analog oder digital – als zertifizierte Vertragswerkstatt überprüfen wir Ihren Fahrtschreiber, stellen ihn wieder richtig ein und erstellen die dazugehörige Prüfbescheinigung.
UVV-Prüfung. Laut Unfallverhütungsvorschrift muss ein Nutzfahrzeug mit hydraulischem Antrieb (z.B. hydraulische Ladebordwand) regelmäßig im Rahmen einer Unfallverhütungsvorschriftsprüfung (UVV-Prüfung) überprüft werden. Bei der UVV handelt es sich um eine berufsgenossenschaftliche Regelung, die der Sicherheit von Fahrer und Mitarbeitern dient. Sie muss bei Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich, an Nutzfahrzeugen mit Hydraulikantrieb durchgeführt werden.
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