UVV-Prüfung Nutzfahrzeuge

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UVV-Prüfung für Dienstwagen ist jährliche Pflicht.

Berufsgenossenschaften fordern jährliche Wiederholungsprüfungen gem. §57 der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Fahrzeuge“ (DGUV Vorschrift 70). Die DGUV Vorschrift 70 regelt die Prüfung aller gewerblich genutzten Fahrzeuge. Eingeschlossen sind neben Transportern, Lkws oder Bussen auch Pkw-Dienstwagen. Völlig unerheblich dabei ist, ob die Fahrzeuge als Pool- oder Servicefahrzeuge ausschließlich dienstlich eingesetzt werden oder ob es sich um individuell zugewiesene Dienstwagen handelt, für die auch die Privatnutzung gestattet ist.

Unsere Experten bieten Ihnen diesen  Service bei einer Inspektion kostenlos an. Sollte die Prüfung außerhalb der Inspektion fällig sein, informieren und beraten wir Sie gerne über die Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

Was wird geprüft?

Es gilt, die jeweiligen Fahrzeuge einmal jährlich auf ihre allgemeine technische Sicherheit zu prüfen und den Zustand zu dokumentieren. Geprüft werden relevante Komponenten unter dem Gesichtspunkt der Arbeitssicherheit wie z.B. bewegliche Anbauteile (Motorhaube, Türen, Kofferraumdeckel), Sitze und Sicherheitsgurte, Vorrichtungen zur Ladungssicherung sowie der Zustand von Warnweste, Warndreieck und Verbandkasten. Wenn die allgemeine Verkehrssicherheit (z. B. Bremsen, Lenkung, Stoßdämpfer, Bereifung, Beleuchtungskomponenten, Scheibenwisch-Waschanlage) nicht durch ein mängelfreies HU-Prüfprotokoll oder eine mängelfreie letzte Inspektion dokumentiert werden kann, müssen auch diese Komponenten geprüft werden. Sollten wir bei der Prüfung Mängel feststellen, werden wir diese – nach Absprache mit Ihnen – so schnell wie möglich beheben.

 

Folgende Punkte werden dabei besonders berücksichtigt:

    Verkehrssicherheit

    • Front- und Heckbeleuchtung (Funktionsprüfung)
    • Warn- und Blinkanlage (Funktionsprüfung)
    • Signalhorn (Funktionsprüfung)
    • Scheibenwisch-Waschanlage (Funktionsprüfung)
    • Bremsanlage (Sicht- und Funktionsprüfung)
    • Lenkung (Sicht- und Funktionsprüfung)
    • Stoßdämpfer (Sicht- und Funktionsprüfung)
    • Bereifung (Reifenlaufbild und Profiltiefe – gesetzl. Mindestprofiltiefe)

    Arbeitssicherheit

    • Warnweste, Warndreieck, Verbandkasten (Vorhandensein, Ablaufdatum etc.)
    • Sitze und Sicherheitsgurte (Vorhandensein, Sicht- und Funktionsprüfung)
    • Vorrichtung zur Ladungssicherung (Vorhandensein, Sicht- und Funktionsprüfung, keine Beschädigungen etc.)
    • Bewegliche Anbauteile (Funktion / keine Gefahrenquelle etc.)

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    Sie haben noch Fragen oder ein persönliches Anliegen? Dann kontaktieren Sie uns gern per E-Mail, rufen Sie uns an oder füllen Sie das untenstehende Anfrageformular aus.

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